WEG-Verwaltung
Grundsätzlich richtet sich der Umfang unserer Verwaltertätigkeit nach dem Wohnungseigentumsgesetz, u.a.:
- Durchführung der Belegprüfung mit dem Verwaltungsbeirat
- Vorbereitung, fristgerechte Einladung und Durchführung der Eigentümerversammlungen
- Erstellen eine Niederschrift der Eigentümerversammlung sowie Führen der Beschluss-Sammlung
- Umsetzung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer
- Ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums
- Verwaltung eingenommener Gelder
Kaufmännische Aufgaben:
- Überwachung von Zahlungseingängen und zeitnahes Mahnen offener Hausgeldzahlungen
- Treuhänderische Führung der auf die Wohnungseigentümergemeinschaft lautenden Konten und Abwicklung des Zahlungsverkehr
- Anlage der Instandhaltungsrückstellung
- Führung einer ordentlichen Buchhaltung, durch welche jederzeit eine nachvollziehbare Rechnungslegung gewährleistet ist
- Erstellung eine Jahresabrechnung mit Einzel- und Gesamtpositionen, Entwicklung der Instandhaltungsrückstellung und Darstellung der Kontennachweise
- Erstellung der Steuerbescheinigung gemäß §35a EStG
- Erstellung des Wirtschaftsplanes
- Abschluss und Überwachung aller notwendigen Verträge u.a. Versicherungen, Hausmeister, Wartungen und Versorger
- Prüfung sämtlicher Eingangsrechnungen
Technische Aufgaben:
- Überwachung von Objekten, ggf. durch regelmäßige Begehungen
- Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten
- Veranlassung von Schadensbeseitigungen durch Handwerker
- Erstattung von Schadensmeldungen gegenüber Versicherung und Verursacher
- Beauftragen von Sachverständigen