WEG-Verwaltung

Grundsätzlich richtet sich der Umfang unserer Verwaltertätigkeit nach dem Wohnungseigentumsgesetz, u.a.:

  • Durchführung der Belegprüfung mit dem Verwaltungsbeirat
  • Vorbereitung, fristgerechte Einladung und Durchführung der Eigentümerversammlungen
  • Erstellen eine Niederschrift der Eigentümerversammlung sowie Führen der Beschluss-Sammlung
  • Umsetzung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer
  • Ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Verwaltung eingenommener Gelder

Kaufmännische Aufgaben:

  • Überwachung von Zahlungseingängen und zeitnahes Mahnen offener Hausgeldzahlungen
  • Treuhänderische Führung der auf die Wohnungseigentümergemeinschaft lautenden Konten und Abwicklung des Zahlungsverkehr
  • Anlage der Instandhaltungsrückstellung
  • Führung einer ordentlichen Buchhaltung, durch welche jederzeit eine nachvollziehbare Rechnungslegung gewährleistet ist
  • Erstellung eine Jahresabrechnung mit Einzel- und Gesamtpositionen, Entwicklung der Instandhaltungsrückstellung und Darstellung der Kontennachweise
  • Erstellung der Steuerbescheinigung gemäß §35a EStG
  • Erstellung des Wirtschaftsplanes
  • Abschluss und Überwachung aller notwendigen Verträge u.a. Versicherungen, Hausmeister, Wartungen und Versorger
  • Prüfung sämtlicher Eingangsrechnungen

Technische Aufgaben:

  • Überwachung von Objekten, ggf. durch regelmäßige Begehungen
  • Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten
  • Veranlassung von Schadensbeseitigungen durch Handwerker
  • Erstattung von Schadensmeldungen gegenüber Versicherung und Verursacher
  • Beauftragen von Sachverständigen