Abrechnungsservice

Ein weiterer Baustein der Mietverwaltung ist die Erstellung einer Betriebskostenabrechnung. Hier sind wir, auch ohne Abschluss eines Verwaltervertrages, gerne für Sie tätig.
Als Eigentümer eines Mietobjektes bzw. als Miteigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft, stellen Sie uns einmal im Jahr die Unterlagen mit den notwendigen Belegen, (z. B. Kontoauszügen, Mietverträgen, Teilungserklärung usw.) zur Verfügung.
Darausfolgend erstellen wir dann für Sie die individuellen Abrechnungen Ihres Objektes bzw. Ihrer Wohnung für die Mieter.
Gerne erstellen wir Ihre Abrechnungen bei Gewerbeeinheiten auch mit Mehrwertsteuerausweis.
Bitte beachten Sie: Die Betriebskostenabrechnung muss ihrem Mieter 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen sein.
Bei Bedarf füllen Sie bitte das Kontaktformular aus.